Frist für Anträge auf Hochwasser-Soforthilfen endet am 30. Juni 2024

Die Antragsfrist für die 1000 Euro-Hochwassersoforthilfe endet am 30. Juni 2024 (Foto: Stadt Völklingen)

In den vergangenen Wochen hat die Stadt Völklingen mehr als 250 Anträge auf finanzielle Hilfe im Rahmen des Hochwasserereignisses vom Pfingstwochenende 2024 registriert und zur Weiterverarbeitung an den Regionalverband Saarbrücken weitergeleitet.

Die Antragsfrist für die Hochwasser-Soforthilfe von bis zu 1.000 Euro endet am 30. Juni 2024. Anträge auf Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie können noch bis 31. Dezember 2024 bei der Stadt Völklingen eingereicht werden.

Die Hochwasser-Hotline der Stadt Völklingen unter 06898 13 4444 und die Facebook-Gruppe „Stadt Völklingen – Überschwemmungshilfe“, die zur Koordination von Hilfsangeboten und zum Informationsaustausch von der Stadt Völklingen gegründet worden war, werden zum 30. Juni 2024 eingestellt.

Anträge auf Finanzhilfen nach der Elementarschäden-Richtlinie können noch bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Digital an hochwasser@voelklingen.de oder postalisch an:

Stadt Völklingen

Stichwort: Hochwasserhilfe

Rathausplatz 1

66333 Völklingen