Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.

Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.

So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.

Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.


Wahlergebnisse

Zu den Wahlergebnissen


Die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros finden Sie zu den nachstehenden Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Saal 1.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten nicht erforderlich.

Öffnungszeiten in der Wahlwoche 17. bis 23.06.2024

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
  08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 09.00 - 12.00 ganztags
  13.30 - 16.00 13.30 - 15.30 13.30 - 18.00 13.30 - 15.30 13.30 - 18.00    

Kommunalwahlen

 

Am 09. Juni 2024 wurde der Völklinger Stadtrat und die Ortsräte Völklingen, Ludweiler und Lauterbach gewählt, außerdem fanden auch die OB-Wahl und die Wahl des/der Regionalverbandsdirektor/in sowie der Regionalversammlung statt. Am 23.06.2024 fanden die Stichwahlen zum OB und zum/zur Regionalverbandsdirektor/in) statt.

Die Amtszeit der neu gewählten Stadträte und Ortsräte beginnt am 03.07.2024.

Die Amtszeit des neu gewählten Oberbürgermeisters beginnt am 01.10.2024.

Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung innehaben

Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger unter denselben Voraussetzungen, wie sie für Deutsche gelten.

Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen

 

Nur bis Freitag, 21. Juni, 18:00 Uhr möglich.

 

Wer bereits für die Wahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt hatte, bekommt für die Stichwahl automatisch einen gelben Wahlschein mit Briefwahl­unterlagen an die Adresse zugeschickt, die bei dem damaligen Briefwahlantrag angegeben wurde. Diese wurden bereits versandt und werden voraussichtlich ab dem Wochenende 14.06. - 15.06.2024 zugestellt.

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

  • Online, mit Hilfe des QR-Codes auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes (falls dieser noch nicht zur Hauptwahl am 09.06.2024 bereits benutzt wurde).
  • Über unseren Online-Wahlscheinantrag (s. blauer Kasten rechts)
  • Mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, den Sie bitte ausfüllen und unterschrieben  an uns senden
  • Per E-Mail mit Angabe von Vornamen, Nachname, Geburtsdatum und Adresse (s. Musterantrag unten)
  • Oder persönlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Personalausweis im Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Saal 1, wo Sie direkt auch schon wählen können. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten finden Sie im Reiter "Öffnungszeiten des Wahlbüros".

Antragsfrist

Die Frist zur Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr. Da die Unterlagen dann nicht mehr postalisch verschickt werden können, empfiehlt sich an diesem Tag ein persönliches Vorsprechen im Wahlbüro.

Im Falle nachweislich (Ärztliches Attest) plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr gestellt werden.

Am Samstag vor der Wahl hat das Wahlbüro bis 12:00 Uhr geöffnet. Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Wahlbriefe können am Wahltag nicht in den einzelnen Wahllokalen abgegeben werden. Denken Sie daher bitte daran, die Wahlbriefe rechtzeitig zu versenden. Am Wahlsonntag können die Wahlbriefe auch bis 18 Uhr im Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Saal 1 abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden.


Am 23.06.2024 finden die Stichwahlen zum/zur Oberbürgermeisterin und zum/zur Regionalverbandsdirektorin statt.

Für alle, die am 09.06.2024 bei den Europa- und Kommunalwahlen im Wahllokal gewählt hatten und dies bei der Stichwahl am 23. Juni 2024 auch wieder tun wollen, ist die damalige Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Wenn diese nicht mehr verfügbar ist, reicht auch der Personalausweis bzw. bei Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern der Identitätsausweis.

Briefwahl kann im Wahlbüro bis Freitag, 21.06.2024, 18.00 Uhr beantragt werden. Danach ist Briefwahl nur noch im Falle plötzlich nachgewiesener Erkrankung (Vorlage eines ärztlichen Attests) bis Sonntag, 15.00 Uhr möglich.

Wer bereits für die Wahl am 09.06.2024 Briefwahl beantragt hatte, bekommt für die Stichwahl automatisch einen gelben Wahlschein mit Briefwahl­unterlagen an die Adresse zugeschickt, die bei dem damaligen Briefwahlantrag angegeben wurde. Diese wurden bereits versandt und werden voraussichtlich ab dem Wochenende 14.06. - 15.06.2024 zugestellt.

Sollten Ihnen die Briefwahl­unterlagen bis Donnerstag, 20.06.2024 nicht zugestellt worden sein, nehmen Sie bitte unverzüglich mit dem Wahlbüro Kontakt auf.

Beachten Sie beim Rückversand der Briefwahlunterlagen an das Wahlbüro auch die Postlaufzeiten und senden Sie Ihren Wahlbrief daher schnellstmöglich nach Erhalt zurück. Es besteht auch die Möglichkeit diesen persönlich im Wahlbüro abzugeben oder im Hausbriefkasten des Neuen Rathauses einzuwerfen.

Wollen Sie an der Stichwahl nicht per Briefwahl wählen, bringen Sie den gelben Wahlschein zusammen mit den Briefwahlunterlagen mit ins Wahllokal. Nur mit diesem gelben Wahlschein, können Sie am Sonntag, im Wahllokal zur Wahl zugelassen werden.

Sollten Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Wahlbüros der Stadt Völklingen gerne zur Verfügung.

Sie erreichen das Wahlbüro unter:

Telefon: 06898/13-2166 bis 2169

E-Mail: wahlbuero@voelklingen.de

 

In der Woche der Stichwahl 17.06. – 23.06. hat das Wahlbüro wie folgt geöffnet:

Montag8.00 – 12.00 Uhr13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag8.00 – 12.00 Uhr13.30 – 15.30
Mittwoch8.00 – 12.00 Uhr13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag8.00 – 12.00 Uhr13.30 – 15.30
Freitag8.00 – 12.00 Uhr13.30 – 18.00 Uhr
Samstag9.00 bis 12.00 Uhr 

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.

Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.

Den Verein können Sie wie folgt erreichen:

Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org

 

Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:

  • DIN A1 Plakate nach Standortliste A
  • Großflächenplakate, sogenannte "Wesselmänner" nach Standortliste B.

Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.

Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.

Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: ) wenden.



Aktuelle und historische Wahlergebnisse - Wahllokalsuche

 

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Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.

 

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