Über das Stichwortverzeichnis möglichst schnell die richtigen Informationen finden und zum entsprechenden Ansprechpartner gelangen:
Städte und Gemeinden sind berechtigt, in verschiedenen Bereichen Bewohnerparkzonen einzurichten. Bewohner, die in diesen Straßen amtlich gemeldet sind, können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
30,00 Euro pro Jahr
Standort: Neues Rathaus
Zimmer: Bürgerbüro
06898 / 13-0 E-Mailschreiben an buergerbuero@voelklingen.de