Digitaler Bauantrag (Untere Baufsichtsbehörde)
Die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung elektronisch eingereichter Bauanträge wird nach den im März 2022 erfolgten Änderungen der Rechtsgrundlagen nach und nach eingeführt.
Ab sofort können das vereinfachte Verfahren nach §64 LBO und Vorbescheide nach §76 LBO digital beantragt werden.