Förderprogramme
Völklinger Energiestiftung: Förderung von Bildung, Kultur und Sport in Völklingen

„Mit Energie für Bildung, Kultur und Sport, eine Stiftung der Enovos Deutschland AG, VSE AG und Stadtwerke Völklingen Holding GmbH für Völklingen“: So lautet der Name der Institution, die als „Völklinger Energiestiftung“ seit dem Jahr 2002 förderungswürdige Projekte und Aktionen in der Stadt Völklingen unterstützt. Als Gesellschafter der Völklinger Energiestiftung wollen die Enovos Deutschland AG, die VSE AG und die Stadtwerke Völklingen Holding GmbH ihre Verbundenheit zur Stadt Völklingen zum Ausdruck bringen.
Ziel der Stiftung ist es, mit finanzieller Zuwendung dauerhaft zum Wohl der Allgemeinheit in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport aufzutreten. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung Träger und Einrichtungen in der Stadt Völklingen, die auf diesen Gebieten tätig sind. Diese Förderung gilt nur für Träger und Einrichtungen in Völklingen, die ebenfalls steuerbegünstigt und selbstlos tätig sind (§ 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung).
Völklinger Energiestiftung
Hohenzollernstr. 10, 66333 Völklingen
Weitere Informationen
Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen
Die Förderung von Sport, Integration und Kultur für Kinder und Jugendliche in Völklingen sind Saarstahl und der Stadt Völklingen ein Herzensanliegen. Saarstahl und Stadt Völklingen stellen seit 2015 gemeinsam alljährlich finanzielle Mittel zur Verfügung, um entsprechende Projekte und Veranstaltungen zu ermöglichen. Über die Förderung entscheidet eine gemeinsame Jury beider Institutionen. Die Bedingungen zur Teilnahme sind in Förderrichtlinen festgelegt. Mit den Zuschüssen soll die Umsetzung von Projekten erleichtert werden, wobei der Aspekt der Nachhaltigkeit auch eine große Rolle spielt. Die Höchstförderung je Maßnahme beträgt 2.000 Euro.
Die Fördermodalitäten und das Antragsformular für das Jahr 2025 werden derzeit aktualisiert und werden voraussichtlich Mitte März 2025 zur Verfügung stehen. Die Projekte dürfen vor der Antragsstellung nicht begonnen werden.
Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek
Stadt Völklingen
Tel: +49 6898 13-2121
E-Mail
Zuschüsse für kultur- und brauchtumspflegende Vereine
Gemeindebezirk Völklingen
Der Ortsrat Völklingen entscheidet jährlich gegen Ende des Jahres über die Verteilung von Zuschüssen an kulturtreibende Vereine in Völklingen. Mit diesen Mitteln soll die Kulturarbeit der Vereine in den unterschiedlichen Stadtteilen unterstützt werden.
Die Förderrichtlinien für das Jahr 2025 werden derzeit überarbeitet. Sobald eine Beantragung möglich ist, werden die Förderrichtlinien und das Antragsformular hier abbrufbar sein.
Gemeindebezirke Ludweiler und Lauterbach
Gegen Ende eines Jahres entscheiden die Ortsräte der Gemeindebeirke Ludweiler und Lauterbach über die Verteilung von Zuschüssen an kulturtreibende Vereine. Für Informationen hierzu können sich die Vereine an die entsprechenden Ortsvorsteher wenden.
Kontakt
Unterstützung von Dorf- und Stadtteilfesten sowie Brauchtumsveranstaltungen
Völklinger Vereine und Institutionen können eine finanzielle Unterstützung für Stadtteil- und Dorffeste sowie für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen erhalten. Informationen hierzu auf Anfrage.
Fachdienst VHS, Kultur, Sport, Archiv und Stadtbibliothek
Stadt Völklingen
Tel: +49 6898 13-2121
E-Mail
Förderung von investiven Maßnahmen in der Vereinarbeit
Die Stadt Völklingen legt in diesem Jahr ein Förderprogramm zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine vor Ort durch die Förderung von investiven Maßnahmen. Vereine, die ihren Sitz in Völklingen haben und im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit aktiv sind, können ab sofort Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Vereinsinfrastruktur zu verbessern und die Vereinstätigkeit langfristig zu stärken.
Gefördert werden ausschließlich investive Maßnahmen, die zur Weiterentwicklung der Vereinsarbeit oder Verbesserung der Vereinsinfrastruktur dienen. Hierzu zählen zum Beispiel Anschaffungen von Vereinsmaterialien, Renovierungen von Vereinsräumen oder Investitionen in die technische Ausstattung.
Die maximale Zuwendung pro Verein und Maßnahme beträgt 2.500 € für das beantragte Projekt.
Der Antrag auf Förderung muss bis spätestens 15. Oktober eines Jahres über das bereitgestellte Formular bei der Stadt Völklingen eingereicht werden.
- Antragsformular
Zuletzt aktualisiert am: 17.02.2025 15:13
- Richtlinie der Stadt Völklingen zur Förderungen investiver Maßnahmen in Vereinen
Zuletzt aktualisiert am: 17.02.2025 15:16
Stadt Völklingen
Stadt Völklingen
Tel: +49 6898 13-2589
E-Mail