Finanzen & Haushalt
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Finanzwirtschaft einer Stadt und wird vom Stadtrat verabschiedet. Dieser wird in einen Ergebnis- und einen Finanzhaushalt gegliedert. Im Finanzhaushalt werden z.B. Kreditaufnahmen und Investitionen verbucht, der Ergebnishaushalt umfasst die laufenden Kosten der Verwaltung wie Sach- und Personalkosten.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), der Kommunalhaushaltsverordnung einschließlich Verwaltungsvorschriften sowie dem Gesetz über das Neue Kommunale Rechnungswesen im Saarland (DOPPIK).
Die vielfältigen Aufgaben einer Stadt gliedern sich in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben.
- Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben mit Weisung ist die Stadt nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern ihr wird vorgegeben, wie sie eine Aufgabe zu erledigen hat. Eine Pflichtaufgabe ist zum Beispiel die Erteilung eines Personalausweises, da hier genauestens vorgegeben ist, wie dieser auszusehen hat und in welchen Fällen er erteilt werden darf. Die Stadt hat bei den Pflichtaufgaben mit Weisung keinerlei Gestaltungsspielraum. Sie führt lediglich eine Vorgabe aus.
- Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben ohne Weisung ist die Stadt ebenfalls gesetzlich verpflichtet, sie kann jedoch selbst entscheiden, wie sie die Aufgabe ausführt. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung der Infrastruktur für die Schulen. Die Stadt muss also Gebäude für den Schulunterricht bereitstellen, welche Standards sie jedoch haben, entscheidet der Stadtrat.
- Freiwillige Aufgaben nimmt die Stadt dann wahr, wenn sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist. Das ist insbesondere im sportlichen und kulturellen Bereich der Fall. Beispiel hierfür ist die Förderung der kulturellen und sportlichen Einrichtungen, Vereine oder Wohlfahrtsverbände.
Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet der Stadtrat. Allerdings ist der Spielraum für freiwillige Leistungen gering, da der größte Teil der Aufwendungen auf Pflichtaufgaben mit und ohne Weisung entfällt.