Unterwegs mit Schiff und Boot

Die Stadt Völklingen betreibt im Stadtteil Wehrden, unmittelbar am Weltkulturerbe Völklinger Hütte gelegen, eine Personenschiffsanlegestelle sowie einen Steg für Sport- und Hausbootbesitzer.

Somit haben sowohl Fahrgastschiffe als auch Freizeitkapitäne die Möglichkeit mit Schiffen und Booten anzulegen und die Stadt zu besuchen.

Wichtige Hinweise zum Befahren der Wasserstraße

Wichtige Hinweise zum Befahren der Wasserstraße für Freizeitkapitäne und Hausbooturlauber finden Sie auf der Internetseite des Wasser- und Schifffahrtsamtes:

Weitere Informationen

 

Weitere touristische Hinweise finden Sie bei folgenden Anbietern:

Tourismuszentrale des Saarlandes
Deutscher Tourismusverband - Gelbe Welle
ADAC

Personenschifffahrtsanlegestelle

Die Anlegestelle für Fahrgastschiffe (Saar-km 74,97-75,10 -LU) bietet eine Liegefläche von 123 m x 11,4 m. Neben Fahrgastschiffen finden dort auch bis zu 2 Sport- und Hausboote an den besonderen, dafür vorgesehenen Flächen Platz.

  • Maximale Liegedauer: 3 Tage
  • Anzahl: 2 Liegeplätze, 11,4-20-2,2
  • Strom- und Wasserversorgung: keine regelmäßig vorgesehn

Kontakt für Liegeplatz-Reservierung:
Stadt Völklingen
Tourist-Information
Tel: +49 6898 13-2800

Bitte beachten Sie die nachfolgenden Termine, an welchen das Anlegen eines Schiffs nicht möglich ist, da bereits Reservierungen vorliegen:

Terminübersicht

 

Anlegestelle für Sport- und Hausboote

Die Schwimmsteganlage der Stadt Völklingen am Saarkilometer 75,200 - 75,300 (rechtes Ufer) bietet Sport- und Hausbooten die Möglichkeit, anzulegen.

  • Maximale Anlegebreite: max. eine Fahrzeugbreite
  • Anlegezeit: maximal 24 Stunden
  • Benutzungsentgelt: nicht kostenpflichtig (nach 24 Stunden pauschal 15 Euro pro Tag)
  • Strom und Wasser: Über Versorgungssäulen mit Münzeinwurf
  • Müllentsorgung: Das Entladen von Müll ist untersagt
  • Torschließanlage: Zum Verlassen des Stegs ist unter der dort angegebenen Telefonnummer der Zahlencode für die Torschließanlage zu erfragen

Zum Download: Nutzungsbedingungen für den Betrieb und die Nutzung der schwimmenden Steganlage