Wahlen

Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.

Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.

So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.

Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.


Bevorstehende Wahlen

Die nächste Bundestagswahl wird am 28. September 2025 stattfinden. Der Termin wurde am 28.08.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Voraussichtlich wird es aber zu vorgezogenen Neuwahlen am 23.02.2025 kommen.

Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag.


Das Wahlbüro befindet sich außerhalb unmittelbar bevorstehender Wahlen im Neuen Rathaus im 1. Obergeschoss, Zimmer 1.07.

Etwa 6 Wochen vor dem Wahltag zieht das Wahlbüro in Saal 1 des Neuen Rathauses um. 

Die Kontaktdaten der Kolleginnen und Kollegen finden Sie in nebenstehendem Infokasten.

Für Bescheinigungen des Wahlrechts von Unterstützungs­unterschriften sowie zur Beantragung von Wählbarkeitsbescheinigungen finden Sie die Kolleginnen und Kollegen des Wahlbüros zu den nachstehenden Öffnungszeiten im Neuen Rathaus, Zimmer 1.07.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten nicht erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie aber dennoch bitten, vor einem Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen. Dann können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

Öffnungszeiten

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00
13.30 - 16.00   13.30 - 18.00    
Montag, 23.12.2024 Freitag, 27.12.2024 Montag, 30.12.2024    
08.00 - 12.00 09.00 - 12.00 08.00 - 12.00    

Wahlberechtigt zur Bundestagwahl sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG)

alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die

  • bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland leben oder
  • nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Außerdem wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben ("Auslandsdeutsche") und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt ("Fallgruppe 1") 

oder

  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind ("Fallgruppe 2").

Auslandsdeutsche werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen und müssen daher vor jeder Wahl einen entsprechenden persönlich und handschriftlich unterzeichneten Antrag bei derjenigen Gemeindebehörde stellen, bei der zuletzt in Deutschland ein Hauptwohnsitz bestand. Für alle Wahlberechtigten, der o. a. Fallgruppe 1 genügt es den Antrag per Fax oder E-Mail (wahlbuero@voelklingen.de) an uns zu senden. Wahlberechtigte der Fallgruppe 2 müssen das Original postalisch verschicken. Die Antragsformulare sowie ein Merkblatt und alle wichtigen Informationen erhalten Sie ab sofort im Internet auf der Seite der Bundeswahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de.

Hinweis zur Fristverkürzung anlässlich der vorgezogenenen Neuwahlen

Angesichts des sehr wahrscheinlichen Falles, dass im nächsten Jahr eine vorgezogene Bundestagswahl stattfindet, werden aller Voraussicht nach die maßgebenden Fristen stark verkürzt werden. Wie die Fristverkürzung tatsächlich ausfällt, kann erst mit Erlass der neuen Bundeswahlordnung sicher bestimmt werden. Im Moment ist davon auszugehen, dass erst nach dem Stellen der Vertrauensfrage und der wahrscheinlichen Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten eine neue Bundeswahlordnung erlassen wird.

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Absehbar ist aber jetzt schon, dass die Frist für die Briefwahl auf etwa zwei Wochen verkürzt wird. 

Das bedeutet, dass die Stimmzettel bei uns voraussichtlich erst zwei Wochen vor dem Wahltag eintreffen und erst dann an alle Briefwähler versendet werden können. Auch wenn die Briefwahlunterlagen als Amtliche Wahlunterlagen von der Post bevorzugt befördert, kann der Versand außerhalb der Bundesrepublik länger dauern. Den Rückversand Ihrer Briefwahlunterlagen an die Stadt Völklingen sollten Sie unverzüglich nach Erhalt am Schalter eines Postamtes per Luftpostbeförderung aufgeben, um die schnellstmöglich Versendungsform zu wählen.

Alternativ bietet das Auswärtige Amt auch die Kurierwegbeförderung an, die mitunter zügiger erfolgen kann, lesen Sie sich hierzu unbedingt das untenstehende Merkblatt durch, um individuell entscheiden zu können, ob diese Art des Versandes für Sie sinnvoller ist.

Die Anträge müssen bis spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der Stadt Völklingen eingehen.

 

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.

Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.

Den Verein können Sie wie folgt erreichen:

Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org

 

Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:

  • DIN A1 Plakate nach Standortliste A
  • Großflächenplakate, sogenannte "Wesselmänner" nach Standortliste B.

Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.

Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.

Die für die Plakatierung zur Verfügung stehenden Flächen stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2024 der Vergabe der mobilen Flächen zustimmt.

Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: ) wenden.



Aktuelle und historische Wahlergebnisse - Wahllokalsuche

 

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Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.

 

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