Wahlen

Das Wahlbüro ist für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich.

Ihm obliegt die rechtliche, organisatorische und logistische Vorbereitung sowie die Bearbeitung der Briefwahlanträge.

So beispielsweise bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen sowie der Integrationsbeiratswahl. Aber auch bei Volksbegehren, Abstimmungen.

Bei Fragen zu den bevorstehenden Wahlen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlteams gerne zur Verfügung.


Bevorstehende Wahlen

Der Bundespräsident hat auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst und den Wahltag auf den 23. Februar 2025 bestimmt.


Aktuelle Informationen

19.02.2025

Briefwahlbeantragung nur noch bis 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich.

Wollen Sie noch Briefwahlunterlagen beantragen, sollten Sie angesichts der Postlaufzeiten am Besten persönlich ins Neue Rathaus kommen, um die Unterlagen selbst mitzunehmen oder auch direkt vor Ort zu wählen.

Am Samstag vor der Wahl hat das Wahlbüro von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm ein neuer Wahlschein erteilt werden.

In besonderen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei nachgewiesener (ärztliches Attest!) plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Betroffene können sich in diesen Fällen an das Wahlbüro der Stadt Völklingen wenden und sich über die Antragsmodalitäten zur Briefwahl (z.B. per E-Mail, auch mit Vollmachterteilung, jedoch nicht telefonisch) beraten lassen. 

 


Das Wahlbüro befindet sich außerhalb unmittelbar bevorstehender Wahlen im Neuen Rathaus im 1. Obergeschoss, Zimmer 1.07.

Etwa 6 Wochen vor dem Wahltag zieht das Wahlbüro in Saal 1 des Neuen Rathauses um. 

Die Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Infokasten.

Öffnungszeiten in der Wahlwoche 17.02. bis 23.02.2025

Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
  08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 08.00 - 12.00 09.00 - 12.00 ganztags
  13.30 - 16.00 13.30 - 16.00 13.30 - 18.00 13.30 - 18.00 13.30 - 15.00    

 

Nur noch bis 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich

In besonderen Fällen können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei nachgewiesener (ärztliches Attest!) plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Betroffene können sich in diesen Fällen an das Wahlbüro der Stadt Völklingen wenden und sich über die Antragsmodalitäten zur Briefwahl (z.B. per E-Mail, auch mit Vollmachterteilung, jedoch nicht telefonisch) beraten lassen. 

Am Samstag vor der Wahl hat das Wahlbüro von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet. Versichert eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr oder ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr oder ihm ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die hellrosafarbenen Wahlbriefe können am Wahltag nicht in den einzelnen Wahllokalen für die Urnenwahl abgegeben werden. Denken Sie daher bitte daran, die Wahlbriefe rechtzeitig zu versenden. Am Wahlsonntag können die Wahlbriefe auch bis 18 Uhr im Wahlbüro der Stadt Völklingen im Neuen Rathaus, EG, Saal 1 abgegeben oder in den Hausbriefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden.
 

So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

  • Online, mit Hilfe des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes (nicht mehr möglich)
  • Über unseren Online-Wahlscheinantrag (nicht mehr möglich)
  • Mit dem Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes, den Sie bitte ausfüllen und unterschrieben  an uns senden
  • Oder persönlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Personalausweis im Wahlbüro im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Saal 1 (barrierefrei), wo Sie direkt auch schon wählen können, sobald die Stimmzettel eingetroffen sindEine Terminvereinbarung ist hierzu nicht erforderlich. Die Öffnungszeiten finden Sie im Reiter "Öffnungszeiten des Wahlbüros".

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stadt Völklingen achtet darauf, Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Wir sind bestrebt den Anteil barrierefreier Wahlräume weiter zu erhöhen. Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierfrei ist (Aufdruck "barrierefrei" bzw. "nicht barrierefrei"). Sollte Ihr Wahlraum nicht barrierefrei sein, haben Sie die Möglichkeit einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem in einem barrierefreien Wahllokal des gesamten Wahlkreises zu wählen.

Eine Übersicht über die Wahllokale in Völklingen mit Angaben zur Barrierefreiheit finden Sie hier.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Hierzu müssen Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen. Für weitergehende Informationen schauen Sie gerne in den Reiter "Briefwahlbeantragung".

Blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können ihre Stimme mit Hilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V. ausgegeben.

Den Verein können Sie wie folgt erreichen:

Blinden- und Sehbehindertenverband für das Saarland e. V.
Küstriner Straße 6, 66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 818181
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internetseite: bsvsaar.org

 

Anlässlich von Wahlen sind in Völklingen zwei Formen der Plakatwerbung möglich:

  • DIN A1 Plakate nach Standortliste A
  • Großflächenplakate, sogenannte "Wesselmänner" nach Standortliste B.

Hierzu ist jeweils eine Genehmigung von Seiten der Stadt Völklingen notwendig.

Zuständig für die Genehmigung der DIN A1 Plakate ist das Wahlbüro. Ihren Antrag können Sie gerne per E-Mail an senden. Die vollständigen Kontaktdaten finden Sie in nebenstehendem Info-Kasten. Mit der Genehmigung wird jeder Partei bzw. Wählergruppe eine pauschale Anzahl an Plakatflächen zugewiesen, mit der eine Plakatierung an allen in der Standortliste A aufgeführten Einzelstandorten möglich ist. Das vollständige Plakatierungskonzept nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss vom 22.06.2023 können Sie unten einsehen.

Die für die Plakatierung zur Verfügung stehenden Flächen stehen derzeit noch unter dem Vorbehalt, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.12.2024 der Vergabe der mobilen Flächen zustimmt.

Zur Beantragung von Großflächenplakaten können Sie sich direkt an den zuständigen Fachdienst 32 - Öffentliche Ordnung, Verkehr (E-Mail: ) wenden.



Aktuelle und historische Wahlergebnisse - Wahllokalsuche

 

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Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Wahlbüro auf.

 

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