Der Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2025 in Deutschland eine verpflichtende EU-Richtlinie zur Getrenntsammlung für Alttextilien gilt.
Diese neue Regelung bedeutet, dass Altkleider, Bettwäsche, Decken, Vorhänge, Federbetten, Tischdecken, Mützen, Hüte, Strickwaren und andere textile Abfälle nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Ziel ist es, die Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe zu fördern und die Umweltbelastung durch textile Abfälle zu reduzieren.
EZV- Geschäftsführer Kevin Hewer teilt mit, dass stark verschmutzte oder kaputte Kleidungsstücke, die nicht mehr recycelbar sind, weiterhin über den Restmüll entsorgt werden sollen. Dies steht nicht im Widerspruch zur Nachhaltigkeit oder Ressourcenschonung, da eine fachgerechte Entsorgung dieser Materialien unumgänglich ist.
Durch die Getrenntsammlung können Alttextilien effizienter recycelt und einer Wiederverwertung zugeführt werden.
Insgesamt stehen an den Containerstellplätzen im gesamten Stadtgebiet Völklingen aktuell 41 Altkleidercontainer zur Verfügung. Darüber hinaus bietet der EZV eine weitere Möglichkeit zur Altkleiderentsorgung auf dem Gelände des Wertstoffhofes Völklingen am Hans-Großwendt-Ring 6 zu deren Öffnungszeiten an.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
Mittwoch: 09:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr