Hecken und Sträucher zurückschneiden – für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Stadtbild

Oberbürgermeister appelliert

Bild: Pixabay/Manfred Richter

Oberbürgermeister Tautz richtet einen dringenden Appell an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen: Bitte schneiden Sie überhängende Hecken und Sträucher entlang Ihrer Grundstücke rechtzeitig zurück. Dies ist nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern vor allem der Sicherheit.

„Überwuchernde Pflanzen können Gehwege blockieren und stellen besonders für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder im Rollstuhl sowie für sehbehinderte Personen ein erhebliches Hindernis dar“, betont der Oberbürgermeister. „Ein freier Gehweg ist ein Stück Lebensqualität und Sicherheit für alle.“​

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Völklingen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege und Straßenrinnen mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Dies umfasst auch das Entfernen von Laub, Unkraut und anderen Verschmutzungen. In Fußgängerzonen gilt diese Pflicht für eine Breite von vier Metern ab der Hausfront, andernorts für zwei Meter, sofern kein Bürgersteig vorhanden ist. ​

Darüber hinaus verpflichtet die Polizeiverordnung der Stadt Völklingen die Eigentümer, dafür zu sorgen, dass öffentliche Verkehrsflächen nicht durch Pflanzenwuchs beeinträchtigt werden. Dies dient dem Schutz und der Ordnung im öffentlichen Raum.

Die Stadt Völklingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Verantwortung nachzukommen und durch regelmäßigen Rückschnitt von Hecken und Sträuchern zur Sicherheit und zum positiven Erscheinungsbild der Stadt beizutragen.

Hinweis: Die vollständigen Texte der Straßenreinigungssatzung und der Polizeiverordnung finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Völklingen unter dem Bereich "Ortsrecht". Link: https://www.voelklingen.de/rathaus/ortsrecht-satzungen