Nicht zugestellte Briefwahlunterlagen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Bei einer Beantragung von Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen, um eine Doppelwahl (per Briefwahl und am Wahlsonntag im Wahllokal) zu verhindern. Eine Wahlteilnahme ist dann nur noch mit dem Wahlschein möglich, der Teil der Briefwahlunterlagen ist.

Alle Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen beantragt haben und denen diese bisher noch nicht zugestellt wurden, sollten sich daher schnellstmöglich mit dem Wahlbüro der Stadt Völklingen (Neues Rathaus, Rathaus­platz) in Verbindung setzen.

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ersatzunterlagen zu stellen. Dazu müssen Wahlberechtigte glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren haben. Es können dann neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Ersatz­unterlagen nur bis Samstag, den 22.02.2025, 12 Uhr, gestellt werden kann.

Bei Rückfragen erreichen Sie das Wahlbüro unter:

Telefon: 06898/13-2168 oder 2169

E-Mail:

 

In der Woche der Wahl hat das Wahlbüro wie folgt geöffnet:

Montag          8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Dienstag       8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch        8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Donnerstag  8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag           8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr

Samstag        9.00 bis 12.00 Uhr