Das saarländische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis auf Weiteres untersagt sind. Diese Anordnung ist ab dem 11. März 2020 um 18 Uhr in Kraft getreten, mit der Begründung, dass alles dafür getan werden muss, eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verhindern.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Stadt Völklingen zudem, dass auch die Verantwortlichen und Organisatoren von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmern eine genaue Risikobewertung durchführen. Es sollte eine gewissenhafte Prüfung erfolgen, ob eine Absage auf freiwilliger Basis erfolgen kann oder ob die Veranstaltung zwingend durchgeführt werden muss. „Die Stadt Völklingen ergreift alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um seine Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor einer Infizierung zu schützen“, stellt Oberbürgermeisterin Christiane Blatt klar. In diesem Zuge wird die Stadt alle eigenen Veranstaltungen, die bis Ende April stattfinden sollten, absagen. Dazu gehören:
- 12.03.2020, 18.00 Uhr
Filmaufführung Drei Farben Schwarz im Alten Rathaus (VHS)
- 13.03.2020
Ausstellungseröffnung Kurt Heinemann im Alten Rathaus (VHS)
- 13.03.2020
Konzert der Gymnasien im Weltkulturerbe Völklinger Hütte
- 14.03.2020
Vortrag: Anekdoten eines Beifahrers in der Kulturhalle Wehrden
- 28.03.2020
Chor-Konzert in der Kulturhalle Wehrden
- 04.-13.04.2020
Osterkirmes in Völklingen
- 05.04.2020
Frühlingsmarkt auf dem Adolph-Kolping-Platz
- 14.04.2020
Oster-Jahrmarkt
- 25.04.2020
Tag des Baumes im Sportheim Völklingen Heidstock
- 26.04.2020
Kindertheater in der Kulturhalle Wehrden
Sollte eine Veranstaltung durchgeführt werden müssen, rät die Stadt Völklingen, sich konsequent an den entsprechenden Handlungsempfehlungen sowie Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts zu orientieren.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/artikel/handlungsempfehlungen-corona-rki.html