Urkundenanforderung
Personenstandsurkunde
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (diese können auf Wunsch auch international ausgestellt werden) sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister erhalten Sie bei dem Standesamt, das das jeweilige Ereignis beurkundet hat. Bei einer Vorsprache im Neuen Rathaus in Völklingen bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Empfänger von Urkunden
Urkunden können von den Personen angefordert werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).
Verfügbarkeit von Urkunden beim Standesamt
Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Nach Ablauf dieser Zeit, werden die Register an das Stadtarchiv Völklingen abgegeben. Die Ausstellung von Ablichtungen erfolgt dort nach archivrechtlichen Vorschriften.
Urkundenanforderung schriftlich oder online
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Vorsprache zur Zeit leider nur in dringenden Fällen möglich. Sie haben aber die Möglichkeit Urkunden online über unser Urkundenportal (Zahlung über Giropay bzw. Kreditkarte) oder alternativ schriftlich zu beantragen.
Für die schriftliche Beantragung nutzen Sie bitte unser Beantragungsformular für Personenstandsurkunden. Dieses senden Sie bitte vollständig ausgefüllt per E-Mail an standesamt(at)voelklingen.de oder per Post an:
Stadt Völklingen
Standesamt
Postfach 10 20 40
66310 Völklingen
Anschließend erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid, nach Zahlung der Gebühr wird die Urkunde per Post versandt.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde werden Gebühren in Höhe von 11,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die gleichzeitig beantragt und in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 5,50 Euro. Eine Auskunft aus dem Register (z.B. Geburtszeit) beträgt 7,00 Euro.
Beispiele:
- 2 Geburtsurkunde (deutsch): 16,50 Euro
- 1 Geburtsurkunde (deutsch) sowie 1 Geburtsurkunde (international): 22,00 Euro
- 1 begl. Ablichtung Geburtenregister sowie 1 Eheurkunde (deutsch): 22,00 Euro
Urkunden zum Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung sind gebührenfrei. Sie enthalten einen Hinweis, dass sie nur für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten ausgestellt wurden.