Lärmaktionsplanung 4. Runde, Stadt Völklingen
Lärmaktionsplanung 4. Runde, Stadt Völklingen
Aktualisierung des Lärmaktionsplans der Stadt Völklingen
Die Stadt Völklingen überarbeitet derzeit im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie ihren Lärmaktionsplan. Die EU verfolgt mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG das Ziel, „schädliche Lärmbelästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“. Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) sowie weitere untergesetzliche Regelwerke.
Wegen neuer Berechnungsverfahren sowie Änderungen in der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) wurden alle Lärmkarten der 3. Runde für die 4. Runde neu berechnet. Die Kartierungsergebnisse der 3. und 4. Runde sind in der Regel nicht vergleichbar. Darin ist die Überarbeitung eines Lärmaktionsplanes begründet.
Zuständig für die Erarbeitung der Lärmkarten und der darauf aufbauenden Aufstellung von Lärmaktionsplänen sind im Saarland die Gemeinden und Städte. § 47d BImSchG schreibt die Erstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptschienenwegen sowie in Ballungsräumen vor. Die Stadt Völklingen hat einen Lärmaktionsplan der 3. Runde erstellt. Er wurde am 7.09.2018 im Stadtrat verabschiedet. Dieser Lärmaktionsplan ist auf der Basis der 4. Runde der Lärmkartierung zu überprüfen und fortzuschreiben.
Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 die Offenlegung des Lärmaktionsplanes in der vorliegenden Entwurfsfassung sowie die Beteiligung der TÖB am 31.10.2024 beschlossen.
Eine grundsätzliche Änderung der Lärmsituation entlang den Hauptverkehrsstraßen wurde nicht festgestellt; die Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der Stufe II bzw. 3. Runde wurden erneut aufgegriffen.
Die Unterlagen liegen zudem bis einschließlich zum 06.12.2024 bei folgender Stelle aus und können während der genannten Zeiten dort eingesehen werden:
Stadt Völklingen
Rathausplatz
66333 Völklingen
- im Neuen Rathaus, im Bereich vor dem Großen Sitzungssaal im Erdgeschoss der Stadt Völklingen-
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do.: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mi 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Fr 08:30 – 12:00 Uhr
Etwaige Stellungnahmen können bis einschließlich 06.12.2024 an die Stadt Völklingen, Fachdienst Stadtplanung und –entwicklung, Rathausplatz, 66333 Völklingen oder per Email an stadtplanung@voelklingen.de gerichtet werden.
Informationen zur Datenverarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 des BauGB und § 4 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) verarbeitet.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB im Rahmen des Art 13 der DSGVO" (siehe Downloads)
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- Laermaktionsplanung_4_Runde_Stadt_Voelklingen_31102024.pdf
Zuletzt aktualisiert am: 06.11.2024 09:19