Bebauungsplan X/24 „Erweiterung Norma Ludweiler“ im Stadtteil Ludweiler

Bebauungsplan X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler"

 

Verfahrensstand

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Geltungsbereich

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 0,41 ha. Es liegt inmitten der Ortslage des Stadtteils Ludweiler und befindet sich südlich der Völklinger Straße in einem Raum, der von gemischten Nutzungsstrukturen geprägt ist. Die Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, den bestehenden Norma-Lebensmittelmarkt in der Völklinger Straße zu erweitern und die Außenanlage neuzuordnen, um die Versorgung im Stadtteil Ludweiler langfristig zu sichern.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan X/24 „Erweiterung Norma Ludweiler“ vom 21.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024 während der üblichen Dienststunden (Mo, Di, Do: 8:30 h – 12:00 h und 13:30 h – 15:30 h; Mi: 8:30 h – 12:00 h und 13:30 h – 18:00 h ; Fr: 8:30 h – 12:00 h) im Neuen Rathaus, im Bereich vor dem Großen Sitzungssaal im Erdgeschoss der Stadt Völklingen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Der Bebauungsplan kann von jedermann eingesehen werden. Während des angegebenen Zeitraums der Auslegung besteht auch die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung sowie zur Abgabe einer Stellungnahme. Bei entsprechendem Bedarf kann über die Mitarbeiter an der Eingangskontrolle ein Mitarbeiter der Stadtplanung hinzugerufen werden.

Online-Beteiligung

Zusätzlich zur Auslegung im Rathaus können die bisher vorliegenden Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan auch online in der Zeit vom 21.08.2024 bis einschließlich 23.09.2024 eingesehen werden (s. Downloads). Über die folgende e-Mail-Adresse können auch auf elektronischem Wege eine Stellungnahme abgegeben oder relevante Informationen übermittelt werden.

E-Mail-Link zu: Stadtplanung(at)voelklingen.de

Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 des BauGB und § 4 des Saarländischen Datenschutzgesetzes (SDSG) verarbeitet.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Formblatt: "Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB im Rahmen des Art 13 der DSGVO" (siehe Downloads)

 


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Innerhalb der angegebenen Frist können Sie Ihre Stellungnahme auch einreichen an:

 

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Gerberstraße 25

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Tel.: 06841 / 9593270

E-Mail: info(at)argusconcept.com

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